Infobereich für Studierende
Auf dieser Seite finden Studierende der Humboldt European Law School, sowie LL.M.-Studierende aus den Partneruniversitäten wichtige Informationen und Dokumente zu ihrem Studium. Stand: 24. Mai 2020.
1. Studiengebühren
Für den Austausch im grundständigen Studium (Paris und Rom) fallen keine Studiengebühren an der ausländischen Universität für Studierende der ELS an. Die ausländische Universität stellt allenfalls geringfügige Immatrikulations- oder Verwaltungsgebühren in Rechnung und an der Humboldt-Universität ist der reduzierte Semesterbeitrag (Urlaubssemester) zu entrichten.
Für das LL.M.-Jahr ist zwischen den Partneruniversitäten in London und Amsterdam zu unterscheiden. Neben den Studiengebühren an den Partneruniversitäten ist ggf. noch der reduzierte Semesterbeitrag an der Humboldt-Universität (Urlaubssemester) zu entrichten.
King’s College London
Am King’s College London sind die Studiengebühren von den Studierenden grundsätzlich selbst zu tragen. Für Teilnehmer:innen der European Law School gesteht das King’s College derzeit einen Nachlass von 20 % auf die EU-Gebühren zu. Die aktuellen Gebühren finden Sie hier.
Auswirkungen des Brexit?
Die Auswirkungen des Brexit sind noch nicht vollständig absehbar, das Steering Committee der European Law School schätzt die Auswirkungen auf das Programm als solches aber als allenfalls geringfügig ein. Die Vertreter des King’s College haben ihr besonderes Interesse an der Fortsetzung der Partnerschaft auch nach einem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union kundgetan. Langfristig lässt sich ein Anstieg der Studiengebühren für EU-Bürger*innen aber nicht ausschließen.
Amsterdam Law School (Universiteit van Amsterdam)
An der Universiteit van Amsterdam sind Studiengebühren von ca. 2.000 Euro zu entrichten. Die aktuellen Gebühren finden Sie hier.
2. Finanzierung des Studiums
Eine Übersicht für die konkreten Fördermöglichkeiten im Ausland finden Sie unter 3. Hinweise und Merkblätter zum Studium und den Auslandsaufenthalten.
Begabtenförderwerke
Studierende, die in die Humboldt European Law School aufgenommen wurden, haben in der Regel gleichfalls sehr gute Chancen bei der Bewerbung für ein Begabtenförderwerk. Bei der Auswahl geeigneter Förderwerke werden die Programmteilnehmer:innen durch die Studienleitung der Humboldt European Law School beraten. Im Durchschnitt wird etwa ein Drittel bis die Hälfte der Studierenden durch Begabtenförderwerke wie bspw. die Studienstiftung des Deutschen Volkes unterstützt.
Staatliche Förderung über die Humboldt European Law School
Die Humboldt European Law School vergibt grundsätzlich Fördermittel der DFH für die Auslandsaufenthalte in Paris und in London (soweit kompatibel mit anderen Fördermitteln). Ebenso besteht für die Auslandsaufenthalte in Rom, Amsterdam und London die Möglichkeit der Förderung durch Vollstipendien des DAAD, die über die Studienleitung vergeben werden (unter Vorbehalt der Weiterförderung).
Zusätzliche Fördermöglichkeiten:
Stellen als Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen in London
In London – wo die anfallenden Kosten am größten sind – werden den Programmteilnehmern zusammen mit der Partneruniversität King’s College und den internationalen Partnerkanzleien Nebentätigkeiten als Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen ermöglicht, um auf diese Weise ihre Auslandsfinanzierung abzurunden.
Härtefallunterstützung
Im Fall einer besonderen Härte kann die Humboldt European Law School Stiftung als ultima ratio finanzielle Unterstützung in begrenztem Rahmen leisten.
Generationenvertrag
Die Studierenden der Humboldt European Law School können auf freiwilliger Basis eine Art umgekehrten Generationenvertrag abschließen, auf dessen Basis sie sich verpflichten, nach ihrem Abschluss ab einem gewissen Einkommen Zuwendungen an die HELS-Stiftung zu leisten. Auf diese Weise sollen die besondere ideelle und materielle Förderung auch nach dem Auslaufen der Drittmittelförderung nachhaltig gewährleistet werden und Sozial-Stipendien für das LL.M.-Jahr eingerichtet werden.
3. Wichtige Hinweise und Merkblätter zum Studium und den Auslandsaufenthalt
Stand: Februar 2022 (London und Lissabon)
Stand: September 2023 (Rom)
Stand: April 2024 (Athen, Amsterdam und Paris)
Hinweis: Das Passwort für die Merkblätter zu den Auslandsaufenthalt findet Ihr auf der fünten Seite des Merkblatts HELS Allgemein.
Allgemeine Informationen
Amsterdam
European University Institute Florenz
- Merkblatt EUI
Paris
Lissabon
Athen
Madrid
4. Praktika finden
Für Auslandspraktika gelten die gleichen Bestimmungen wie für solche im Inland. Gem. § 2 Abs.3 JAO kann "die praktische Studienzeit ... im In- und Ausland bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Notarinnen und Notaren, Gerichten und Staatsanwaltschaften, bei Verwaltungsbehörden oder bei sonstigen geeigneten Stellen abgeleistet werden". Der:die Ausbilder:in muss Volljurist:in sein bzw. bei praktischen Studienzeiten im Ausland eine entsprechende Qualifikation besitzen, einen juristischen Beruf (rechtsanwendend, rechtsberatend oder richterlich) ausüben und dies ist in der Praktikumsbescheinigung entsprechend zu vermerken.
Ansprechpartner:innen für Praktika
Wenn Sie sich für ein Praktikum im Inland oder Ausland interessieren, gibt es verschiedene Ansprechpartner:innen.
Zum einen können Sie sich an die Facebook Gruppe des ELS Students & Alumni Vereins wenden. Diese bietet Ihnen ein hervorragendes Netzwerk und Sie können dadurch auf die bisherigen Erfahrungen anderer Studierender und Ehemaligen zurückgreifen, die Ihnen vielleicht auch bei der Vermittlung helfen.
Außerdem können Sie stets auch Initiativbewerbungen an die jeweiligen Ansprechpartner:innen unserer Förderer schicken. Bitte beachten Sie, dass Sie darauf verweisen, dass Sie ELS Student:in sind und fügen Sie einen aussagekräftigen Lebenslauf und Anschreiben an.
Darüber hinaus können Praktika auch über die unten aufgeführten internationalen Jurist:innenvereinigungen oder direkt über Anwaltslisten der Botschaften vermittelt werden.
- Deutsch-Französische Rechtsanwält:innen finden sich beispielsweise auf der Website der französischen und deutschen Botschaft.
Auch die Mitgliedschaft in einer binationalen Jurist:innenvereinigung kann eine interessante Erfahrung sein:
- Deutsch-Französische Juristenvereinigung
- Deutsch-Italienische Juristenvereinigung
- Deutsch-Britische Juristenvereinigung
- Deutsch-Niederländische Juristenkonferenz
Erfahrungsberichte zu Praktika in Frankreich finden Sie auf der Seite der Deutsch-Französischen Jurist:innenvereinigung.
Sollten Sie trotz der oben genannten Möglichkeiten keinen Praktikumsplatz gefunden haben, kann die Studienleitung Sie bei der Vermittlung eines Praktikums unterstützen. Bitte wenden Sie sich dazu über info.els@hu-berlin.de an uns. Teilen Sie uns dabei immer kurz mit, wann und wo Sie ein Praktikum machen wollen und schildern Sie uns Ihre bisherige Suche. Fügen Sie außerdem eine aktuelle Leistungsübersicht und Ihren aktuellen Lebenslauf (ggf. auch auf Englisch oder Französisch) an und hinterlassen Sie uns Ihre Telefonnummer.
Förderung und Finanzierung des Praktikums
Für die Förderung eines Praktikums im Ausland stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
1) Erasmus+
Das Programm „Erasmus+“ der europäischen Union finanziert unterschiedliche Mobilitätsprogramme der Europäischen Union. Ein Praktikum im Rahmen des Studiums kann von Erasmus+ gefördert werden, wenn es mind. 2 Monate lang ist und in einem europäischen Mitgliedsstaat absolviert wird. Die Höhe der Förderung hängt von dem jeweiligen Mitgliedstaat ab (bis 350€/Monat). Die Bewerbung muss spätestens zwei Monate vor Beginn des Praktikums erfolgen. Die notwendigen Unterlagen für die Bewerbung, können Sie der Webseite entnehmen.
2) Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW)
Das Deutsch-Französische Jugendwerk finanziert studiengebundene Praktika, die von deutschen Studierenden in Frankreich absolviert werden. In Frankreich ist der/die Arbeitgeber:in verpflichtet, ein Praktikum ab zwei Monaten mit 436,05 € pro Monat zu vergüten. Das DFJW unterstützt Praktika von einem bis drei Monate mit 300 € pro Monat. Die Unterstützung kann mit einem Erasmus-Stipendium und Praktikumsvergütung kumuliert werden, aber nicht mit einem Stipendium des DAAD oder der DFH. Die Bewerbung muss spätestens einen Monat vor Beginn des Praktikums erfolgen.
3) Auslands-BAföG und Bildungskredit
Auch für Auslandspraktika ist die Beantragung von Auslands-BAföG oder der Abschluss eines Bildungskredits möglich. Zum Auslands-BAföG kann auch berechtigt sein, wer kein Inlands-Bafög erhält, weil ein Auslandsaufenthalt mit höheren Kosten verbunden sein kann.
4) DAAD
Der DAAD bietet auch für Auslandspraktika eine Reihe von Finanzierungsmöglichkeiten. Beispielsweise das Carlo-Schmid Programm, das sich an Studierende und Graduierende richtet, die ein Praktikum in einer internationalen Organisation, Institution der europäischen Union und ausgewählten Nichtregierungsorganisationen absolvieren. Das Programm wird jährlich einmal ausgeschrieben.
5) Deutsch-Französische Hochschule
Für Studierende der Deutsch-Französischen Hochschule, also auch für Studierende der ELS, gibt es die Möglichkeit eine finanzielle Unterstützung von 270 € zu erhalten. Es gibt keine vorgegebene Mindestdauer für das Praktikum. Das Praktikum kann in Frankreich oder in Großbritannien absolviert werden.
Weitere Möglichkeiten finden sich auf der Webseite des Internationalen Büros.