Bewerbungsvoraussetzungen
1. Bewerbungszeitpunkt
Empfohlen wird eine Bewerbung zum dritten Fachsemester. Eine Bewerbung zum fünften Fachsemester ist jedoch möglich. Dabei stehen ca. 14 Studienplätze für die Variante mit Paris, etwa 3 Studienplätze für die Variante mit Rom und eine Hand voll Plätze für die Variante mit Madrid zur Verfügung.
2. Auswahlkriterien
Die Auswahlentscheidung wird maßgeblich anhand von drei Kriterien getroffen:
- Studienleistungen
- Abitur und Sprachkenntnisse
- Auswahlgespräch
Die Auswahl bestimmt sich anhand der Abiturergebnisse, der bisherigen Leistungen im Fachstudium Jura, der Fremdsprachenkenntnisse und des Eindrucks aus dem Auswahlgespräch. Die exakte Gewichtung der einzelnen Kriterien behalten wir uns vor.
Studienleistungen
Bewerber:innen müssen entsprechend ihrer Fachsemesteranzahl eine erfolgreiche Teilnahme an den juristischen Veranstaltungen, die laut ihrer jeweiligen Studienordnung im Rahmen der Regelstudienzeit vorgesehen sind, nachweisen. Bezüglich der Änderung der Prüfungstermine legen wir ELS-Bewerbenden nahe, den ersten Prüfungstermin wahrzunehmen, da ansonsten die Prüfungsleistungen nicht rechtzeitig zu den Auswahlgesprächen vorliegen.
Beispielsweise bedeutet dies für HU-Studierende, die sich um eine Aufnahme zum Beginn ihres dritten Fachsemesters bewerben, der erfolgreiche Abschluss folgender juristischer Veranstaltungen:
- einer Grundlagenveranstaltung,
- drei Grundkurse Bürgerliches Recht (Z I), Öffentliches Recht (Ö I) und Strafrecht (S I)
- eine rechtswissenschaftliche Fallbearbeitung.
Für HU-Studierende, die sich um die Aufnahme zum späteren Fachsemester bewerben, sind dem Regelstudienplan entsprechend grundsätzlich noch Nachweise bzgl. der erfolgreichen Teilnahme an Z II, Z III, Ö II, Ö III und S II sowie der sonst noch vorgesehenen Module zu erbringen (siehe auch Studienordnung).
Wichtiger Hinweis für HU Studierende:
Damit die Klausurergebnisse rechtzeitig für das Bewerbungsverfahren bei der ELS vorliegen, müssen alle Prüfungen des 2. Semesters am 1. Termin geschrieben werden. Ansonsten können wir Sie im Auswahlverfahren leider nicht berücksichtigen.
Sprachkenntnisse
Das Studienprogramm verlangt den deutschen Studierenden Englisch- und Französisch- bzw. Italienisch- oder Spanischkenntnisse auf studierfähigem Niveau ab.
Französisch-, Spanisch- bzw. Italienischkenntnisse müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht zwingend auf studierfähigem Niveau vorliegen. Es besteht die Möglichkeit, diese während der Studienjahre an der Humboldt-Universität weiter auszubauen. Beachten Sie jedoch bitte die Mehrbelastung, die das bedeuten kann, insbesondere wenn Sie sich erst zu einem späteren Semester bewerben.
Auswahlgespräch
Anhand der eingereichten Unterlagen einschließlich der angegebenen Beweggründe wird über die Einladung zum persönlichen Auswahlgespräch entschieden. Im Rahmen des Auswahlgesprächs kann dann auch eine bisherige internationale Ausrichtung und eine bisherige, ggf. für das Studienangebot besonders bedeutsame praktische Erfahrung und/oder theoretische Ausbildung diskutiert werden.
Weitere ausführliche Informationen zur Bewerbung finden Sie in unseren FAQ.
3. Studierende anderer deutscher Universitäten
Studierende anderer deutscher Universitäten sind zur Bewerbung ebenso eingeladen. Vorraussetzung für eine Bewerbung bei der Humboldt European Law School ist ein Hochschulwechsel zur Humboldt-Universität zu Berlin. Fristablauf ist in der Regel Mitte Juli des jeweiligen Jahres. Der Antrag hat online zu erfolgen, mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der Juristischen Fakultät.
Nach Erhalt der Zulassung von der Humboldt-Universität sollten Sie sich für die Immatrikulation entscheiden und die Zulassung annehmen, da die Frist zur Annahme nicht verlängert werden kann.
Die Immatrikulation an der Humboldt-Universität zu Berlin ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Humboldt European Law School.
Hier finden Sie weitere Infos zum Hochschulwechsel.