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Deutsch-Französisches Forschungsseminar 2019: „Das begrenzte Gericht: Eine kritische Bilanz nach sechzig Jahren Verfassungsrat“ - Vortrag von Prof. Dr. Thomas Hochmann

  • Wann 11.06.2019 von 18:00 bis 20:00
  • Wo Raum 144, Bebelplatz 2,10117 Berlin
  • Teilnehmer Prof. Dr. Thomas Hochmann (Université Reims Champagne-Ardenne) Dr. Yoan Vilain (Humboldt-Universität zu Berlin)
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Sehr herzlich laden wir Sie am 11. Juni um 18:15 Uhr in den Raum 144, BE 2 der Juristischen Fakultät (Bebelplatz 2, 1. OG) zu einem Vortrag von

 

Prof. Dr. Thomas Hochmann (Université Reims Champagne-Ardenne)

zum Thema

"Das begrenzte Gericht: Eine kritische Bilanz nach sechzig Jahren Verfassungsrat" ein.

 

Thomas Hochmann ist Professor für Öffentliches Recht an der Universität Reims Champagne-Ardenne. Er promovierte an der Universität Paris 1 Panthéon-Sorbonne mit einer rechtsvergleichenden Arbeit zum Thema „Meinungsfreiheit und Auschwitzleugnung“. Er forscht schwerpunktmäßig in den Bereichen Verfassungsrecht, Grundrechte und Rechtstheorie. Kürzlich hat er die zwei Bände „L'effet horizontal des droits fondamentaux“ (Die Drittwirkung der Grundrechte, mit Jörn Reinhardt) und „Les anciens présidents de la République au Conseil constitutionnel“ (Die ehemaligen Präsidenten der Republik im Verfassungsrat, mit Antoine Chopplet) herausgegeben. Im Somersemester 2019 ist er Gastprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin.

 

Der Vortrag findet im Rahmen des Deutsch-Französischen Forschungsseminars "Neueste Entwicklungen im Öffentlichen Recht und in der Rechtstheorie in Frankreich und Deutschland" statt, das von der Humboldt European Law School in Kooperation mit dem Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht sowie dem Centre Marc Bloch Berlin organisiert wird. Das detaillierte Programm dieser Veranstaltungsreihe finden Sie hier: Programm des Deutsch-Französischen Forschungsseminars im Sommersemester 2019.

 

Die Teilnahme erfolgt ohne Anmeldung. Arbeitssprachen sind Deutsch und Französisch. Die Wahl der Sprache ist dabei jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer freigestellt; es werden lediglich passive Kenntnisse der anderen Sprachen vorausgesetzt. Hilfsweise kann punktuell gedolmetscht werden.

 

Über Ihre Teilnahme würden wir uns sehr freuen!