Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät - European Law School

Tagung „Innovation und Vertragsrecht"

  • Wann 06.04.2017 00:00 bis 07.04.2017 23:59
  • Wo Humboldt-Universität Berlin, Juristische Fakultät, Raum E 25
  • iCal

Sehr herzlich möchten wir Sie im Namen des europäischen Promotionskollegs der Humboldt European Law School und des Institut für Bank- und Kapitalmarktrecht in Kooperation mit der Universität Marburg zur

Tagung „Innovation und Vertragsrecht"

am 6. und 7. April im Raum E25 der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin einladen.

Während in den Technikwissenschaften teils behauptet wird, der technologische Fortschritt mache rechtliche Institutionen überflüssig, weil Vertragsdurchsetzung zunehmend durch technische Vorrichtungen „geregelt“ werden könne, ist das Vertragsrecht in Wirklichkeit keineswegs eine quantité négligeable für die Entstehung von Innovation. Allerdings ist der Einfluss des Vertragsrechts auf Innovationen bislang kaum ausgemessen in den Blick genommen worden; das Gleiche gilt für die Wechselbeziehung in umgekehrter Richtung.

Zwar fehlt es bekanntlich keineswegs vollständig an einer spezifisch rechtswissenschaftlichen Innovationsforschung. Bisher betreibt man diese aber primär aus der Perspektive des öffentlichen Rechts, ergänzt um Beiträge aus dem Bereich des Immaterialgüter- und Wettbewerbsrechts. Eigeninitiative und freie Willensverwirklichung als zentrale Triebkräfte von Innovation zeichnen indessen gerade auch das Rechtsgebiet des Vertragsrechts mit seinem Leitmotiv der Privatautonomie aus. Erst langsam und vorerst vor allem außerhalb Deutschlands beginnt man, Innovationsforschung auch im Rahmen des Unternehmensrechts zu betreiben, obwohl dieser Fokus angesichts des meist unternehmerischen Ursprungs von Innovationen eigentlich besonders naheliegt. Die Frage schließlich, wie Vertragsrecht (oder Vertragswerke) gestaltet werden können, um Innovation zu ermöglichen oder zu unterstützen, wird bisher – außerhalb des Rechts des geistigen Eigentums – praktisch nicht gestellt, mit ersten wenigen Ausnahmen erst in den allerletzten Jahren. Tatsächlich steht aber zu vermuten, dass das Vertragsrecht für Innovation von wohl sogar überragender Wichtigkeit ist, und zwar sowohl für die Generierung einer neuen Idee (die eigentliche Erfindung) als auch für deren Umsetzung, d.h. die anschließende Realisierung und Verbreitung.

Die Veranstaltung wird aus drei Themenblöcken bestehen, nämlich zunächst (1.) einige grundsätzliche Leitlinien der vertragsrechtswissenschaftlichen Innovationsforschung ausleuchten, einschließlich der Querbezüge in Urheberrecht und Öffentliches Recht, um anschließend (2.) die Wechselbezüge von Innovation und Vertragsrechtsgesetzgebung zu analysieren und schließlich (3.) das Zusammenspiel von Innovation und unternehmerischer Vertragsgestaltung zu behandeln, und zwar am Beispiel unterschiedlicher Referenzgebiete wie Finanzierung, Vertrieb oder Kooperation.

Über Ihre Teilnahme würden wir sehr freuen!

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Für unsere Planung wäre es dennoch hilfreich, wenn Sie sich im Falle einer Teilnahme bis zum 31. März per Email an angela.huhn@rewi.hu-berlin.de  anmelden könnten.

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